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Weiterbildungsscheck Sachsen (Förderung beruflicher Weiterbildung)

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.

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Wirtschaftsfachwirt (wird durch IHK geprüft) als Webinarausbildung
Montag, den 16. Mai 2011 um 11:21 Uhr

Vorlesung zu Präsenzveranstaltungen am eigenen Rechner in Echtzeit. Was gibt es besseres. Die Vorlesungen werden außerdem aufgezeichnet, damit man sie jederzeit nacharbeiten und nachvollziehen kann.

Interesse?

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Fax:       03222-9983819
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Adresse:

bildung-24.com
Bodo Schuster
Markt 4
08427 Fraureuth

Telefon: 03761-186715

Was wird benötigt?

Sie benötigen nur eine Internetverbindung.

 

Wann beginnt und wann endet der Kurs?

Der Kurs beginnt:

01. März 2012 und endet

19. November 2013

 

Vorlesungszeit vermutlich jeweils Dienstag und Donnerstag von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr.

Anmeldeschluss: 28. Feb. 2012

Prüfungen in den jeweiligen Industrie- und Handelskammern sind:

- 18./19.10.2012 Wirtschaftsbezogene Qualifikation

- 18./19.11.2013 Handlungsspezifische Qualifikation

Wie hoch ist der Preis?

Der Kurs kostet:

- ohne Lehrmittel: 2.699,00 €
- mit Lehrmittel: 3.049,00 €

 

Was ist ein Wirtschaftsfachwirt?

Der Wirtschaftsfachwirt ist eine wirtschaftszweigbezogene, kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Sie sind in der Lage:

  • betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Fortbildungsinhalte

Wirtschaftsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung sowie in einem Prüfungsvorbereitungslehrgang erworben haben, der sie zu folgenden Qualifikationen befähigt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen kann zugelassen werden wer:

  • die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen nachweist.

Prüfungsdurchführung und Abschluss

Die Prüfung gliedert sich in einen wirtschaftsbezogenen Teil in Form einer schriftlichen Prüfung (jeweils eine Teilprüfung in VWL/BWL, in Rechnungswesen, in Recht & Steuern sowie in Unternehmensführung) und einen handlungsspezifischen Teil in Form einer schriftlichen Prüfung (auf einer Situationsaufgabe passierend) und, wenn diese bestanden wurde, einer Präsentation mit anschließenden Fachgespräch.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Industrie- und Handelskammer den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin.

 

 

--- Anmeldung hier ---

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:13 Uhr