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Ab dem 1. Oktober 2008 können Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, einen Zuschuss für ihre Gründerberatung erhalten. Diese sollte innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung in Anspruch genommen werden.
Beträgt das vereinbarte Existenzgründungshonorar max. 4.000 Euro, werden 90 % (3.600 Euro) bezuschusst. Allerdings darf das Tageshonorar nicht mehr als 800 Euro betragen. Der Zuschuss kann ab dem 1. Oktober 2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung beantragt werden. Ansprechpartner sind auf der Internetseite der KfW unter Regionalpartner-Suche zu finden.
Der für die Existenzgründung ausgewählte Berater muss folgende Voraussetzungen erfüllen: er muss in der KfW-Beraterbörse aufgeführt und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der schriftliche Vertrag zwischen Berater und Gründer muss über den Regionalpartner an die KfW weitergeleitet werden. Nach abschließender Vertragsprüfung entscheidet die KfW über die Freigabe des Zuschusses.

Quelle: www.startothek.de

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Unternehmensberatung
Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 09:50 Uhr

Der Wirtschaftssachverständige Bodo Schuster ist in der KFW- Mittelstandsbank als Berater unter Angabe seiner Tätigkeiten gelistet. 
Aus diesem Grund können die Unternehmensberatungsleistungen gefördert werden.

Meine Beratungsgrundsätze auf einen Blick 

- Unabhängigkeit
- Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
- Kompetenz
- Vertraulichkeit: Keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.