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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Unternehmensberatung
Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 09:50 Uhr

Der Wirtschaftssachverständige Bodo Schuster ist in der KFW- Mittelstandsbank als Berater unter Angabe seiner Tätigkeiten gelistet. 
Aus diesem Grund können die Unternehmensberatungsleistungen gefördert werden.

Meine Beratungsgrundsätze auf einen Blick 

- Unabhängigkeit
- Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
- Kompetenz
- Vertraulichkeit: Keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.