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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Verletzung Offenlegungspflicht bei GmbH und Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mittwoch, den 18. Februar 2009 um 12:45 Uhr

Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Wer sich als Geschäftsführer daran nicht hält, dem drohen "persönliche" Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Bonn (Az.: 30 T 122/08) hervor.

Im Streitfall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500 Euro wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu entscheiden.

Quelle: www.startothek.de

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 06:43 Uhr