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Ab wann erhält man Leistungen aus der Pflegeversicherung |
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Donnerstag, den 13. Dezember 2007 um 07:14 Uhr |
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Leistungen der Pflegeversicherung erhält man, wenn man:
- pflegebedürftig im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung (SGB XI) ist, - einen Antrag gestellt hat, - die Vorversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat und - kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist.
Durch Ihre Beitragszahlungen erwerben Sie als Versicherter einen Rechtsanspruch darauf, dass Sie Hilfe erhalten, wenn Sie einmal pflegebedürftig werden. Dabei spielt Ihre wirtschaftliche Lage keine Rolle. Die Leistungen werden im Versicherungsfall einkommens- und vermögensunabhängig erbracht.
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