| Risikostrukturausgleich (RSA) |
| Sonntag, den 03. Februar 2008 um 12:38 Uhr |
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Der Risikostrukturausgleich (RSA) soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die sich durch die unterschiedliche Versichertenstruktur bei den einzelnen Krankenkassen und Kassenarten ergeben. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Ohne den RSA könnten einige Krankenkassen mit einem Beitragssatz von unter 5 % auskommen, andere benötigten über 20 %. |