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Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2009 auf 2.520 Euro/Monat (West) festgesetzt (2008: 2.485 Eu-ro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2009 2.135 Euro/Monat (2008: 2.100 Euro/Monat).

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Krankenhäuser
Qualität im Krankenhaus besser vergleichbar
Mittwoch, den 12. Dezember 2007 um 15:59 Uhr

Die rund 2000 deutschen Krankenhäuser müssen alle zwei Jahre Berichte über die Qualität ihrer Leistungen erstellen. Diese Berichte gehen an die Krankenkassen, die sie sammeln und im Internet veröffentlichen. Frist für die Übermittlung an die Krankenkassen war der 31.10.2007. Veröffentlicht wurden die Berichte zum 30. November 2007.
Die ersten Qualitätsberichte 2005 haben gezeigt, dass sie noch nicht ausreichend Auskunft für die Patientinnen und Patienten über die Qualität der Leistungen gaben. Deshalb wurden für die diesjährigen Berichte einheitliche Strukturen und Kriterien entwickelt.