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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Qualität im Krankenhaus besser vergleichbar
Mittwoch, den 12. Dezember 2007 um 15:59 Uhr

Die rund 2000 deutschen Krankenhäuser müssen alle zwei Jahre Berichte über die Qualität ihrer Leistungen erstellen. Diese Berichte gehen an die Krankenkassen, die sie sammeln und im Internet veröffentlichen. Frist für die Übermittlung an die Krankenkassen war der 31.10.2007. Veröffentlicht wurden die Berichte zum 30. November 2007.
Die ersten Qualitätsberichte 2005 haben gezeigt, dass sie noch nicht ausreichend Auskunft für die Patientinnen und Patienten über die Qualität der Leistungen gaben. Deshalb wurden für die diesjährigen Berichte einheitliche Strukturen und Kriterien entwickelt.