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Eine pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für hat der Bundesgerichtshof für unrechtmäßig erklärt. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. Die Karlsruher Richter urteilten indes in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP) anderslautend und hat somit verhindert, dass dem Verbraucher mehr in die Tasche gegriffen wird.

Die VG Wort forderte für Drucker gegliedert nach entsprechender Leistung 10 bis 300 Euro...

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Kopier-Abgaben wird es nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf Drucker nicht geben
Montag, den 17. Dezember 2007 um 19:03 Uhr

Eine pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für hat der Bundesgerichtshof für unrechtmäßig erklärt. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. Die Karlsruher Richter urteilten indes in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP) anderslautend und hat somit verhindert, dass dem Verbraucher mehr in die Tasche gegriffen wird.

Die VG Wort forderte für Drucker gegliedert nach entsprechender Leistung 10 bis 300 Euro...

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 10:19 Uhr
 
Rechtsanspruch auf Rehabilitation
Freitag, den 14. Dezember 2007 um 07:24 Uhr

Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auch die geriatrische Rehabilitation, sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese neue Regelung ist Grundlage für eine ganze Reihe von Verbesserungen, die den Patienten zu Gute kommen.

Ob nach einem Herzinfarkt, einer Hüftoperation oder Tumorentfernung: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr Rehabilitationsleistungen in Anspruch. Bei vielen Krankheiten beziehungsweise medizinischen Eingriffen sind anschließende Maßnahmen unverzichtbar, um die gesundheitliche Genesung des Patienten auch langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern. Bislang herrschte bei Versicherten viel Verunsicherung darüber, bei welchen Krankheiten oder Verletzungen man einen Anspruch auf "Reha" hat, und ob sie von der Krankenkasse genehmigt wird.

Jetzt gilt ohne Ausnahme: Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich. Besonders wichtig: Das umfasst auch die Rehabilitation für ältere Menschen, die so genannte geriatrische Rehabilitation. Die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen liegt jetzt nicht länger im Ermessen der Krankenkasse.

Ob nach einem Schlaganfall oder bösen Sturz - gerade für ältere Menschen führen schwere Krankheiten und Verletzungen bislang oft dazu, dass sie ihre Selbständigkeit verlieren und dauerhaft auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Das muss aber nicht sein. Rehabilitation kann in vielen Fällen dazu beitragen, schnell wieder ein selbständiges Leben führen zu können. Und es ist der Wunsch auch der meisten älteren Menschen, so lange es geht zuhause leben und den Alltag nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können.

Der Grundsatz "Reha vor Pflege" wird mit Leben gefüllt. Alte Menschen haben nun einen Anspruch auf Rehabilitation. Diese kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Die Reform stärkt die ambulante Rehabilitation besonders: auch die Behandlung durch so genannte mobile Reha-Teams gehört jetzt zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Aber auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann künftig zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen Rehabilitationsleistungen erhalten.

Nicht nur schneller, auch individueller können Patienten jetzt notwendige Reha-Leistungen in Anspruch nehmen: Künftig dürfen sie sich "ihre" Einrichtung selbst aussuchen. Das stärkt den Wettbewerb - und ist vor allem für die Versicherten ein deutliches Plus im Vergleich zur früheren Regelung, wonach ihnen nur diejenigen Reha-Kliniken zur Verfügung standen, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hatte.

Nun können alle Versicherten grundsätzlich zwischen allen bundesweit zertifizierten und zugelassenen stationären Reha-Einrichtungen wählen - sind diese allerdings teurer als die Vertragspartner der Krankenkassen, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Und: Diese Wahlfreiheit gilt nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung - nicht aber Unfall- oder Rentenversicherung - für die Reha-Maßnahme zuständig ist. Das Zertifizierungsverfahren wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Mit der Gesundheitsreform müssen sich alle stationären Reha-Einrichtungen regelmäßig einer unabhängigen Qualitätsprüfung unterziehen. Verweigern sie diese oder erfüllen sie die Qualitätskriterien nicht, bekommen sie von den Krankenkassen keine Behandlungskosten mehr erstattet. Damit wird eine hohe Qualität der Rehabilitation auf allen Ebenen gewährleistet. Die Patientinnen und Patienten können jetzt besser vergleichen und haben die Gewissheit, dass "ihre" Reha-Klinik patientenorientiert und auf dem Stand aktueller medizinischer Erkenntnisse arbeitet.

Quelle: Auszug Infoglatt "Die neue Gesundheitsversicherung"; Stark für Rehabilitation Stand April 2007 vom Bundesministerium für Gesundheit

 
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