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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Rechnungswesen einer Arztpraxis
Mittwoch, den 09. Januar 2008 um 09:37 Uhr

Das Bild in einer Arztpraxis hat sich maßgeblich gewandelt.
Das Aufgabengebiet eines niedergelassenen Arztes, insbesondere denen mit Kassenzulassung entwickelt sich zunehmen vom Mediziner zum Unternehmer. Nicht, dass es sie schon immer Unternehmer waren, nur werden von ihnen zunehmend Entscheidungen in dieser Richtung abverlangt.

 
Rechengrößen der Sozialversicherungen 2009
Donnerstag, den 03. Januar 2008 um 11:00 Uhr

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2009 auf 2.520 Euro/Monat (West) festgesetzt (2008: 2.485 Eu-ro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2009 2.135 Euro/Monat (2008: 2.100 Euro/Monat).

 
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