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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Details für Grundgesetz
ObjektWert
NameGrundgesetz
Beschreibung
DateinameLink zu GG.pdf
DateigrößeLink
Dateityppdf (Dateityp: link)
ErstellerBodo
Erstellt am 21.12.2007 19:57
BetrachterJeder
Verwaltet vonDozent
Zugriffe46 Zugriffe
Zuletzt geändert 04.02.2008 13:24
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