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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Details für Bürgerliches Gesetzbuch
ObjektWert
NameBürgerliches Gesetzbuch
Beschreibung
DateinameLink zu BGB.pdf
DateigrößeLink
Dateityppdf (Dateityp: link)
ErstellerBodo
Erstellt am 12.02.2008 09:18
BetrachterJeder
Verwaltet vonDozent
Zugriffe22 Zugriffe
Zuletzt geändert 20.10.2008 09:19
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