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Änderung des EBM ab dem 01.01.2008 |
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Montag, den 31. Dezember 2007 um 09:18 Uhr |
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Zum 1. Januar 2008 tritt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Im EBM sind alle vertragsärztlichen Leistungen, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, aufgeführt und mit Punktzahlen bewertet. |