| Physiotherapeuten: Heilbehandlung auch ohne ärztliche Verordnung zulässig |
| Allgemeines |
| Sonntag, den 06. September 2009 um 10:04 Uhr |
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Der Arzt stellt die Diagnose, der Physiotherapeut behandelt entsprechend. Das war einmal! Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 C 19.08) entschied, dürfen Physiotherapeuten künftig selbstständige Diagnosen erstellen und den Patienten auch ohne ärztliche Verordnung therapeutisch behandeln. Hierzu bedarf es lediglich einer eingeschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Der Kläger war ausgebildeter Physiotherapeut und beantragte eine auf sein Fachgebiet eingeschränkte Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz. Der Freistaat Bayern versagte ihm die Erlaubnis, weil diese nur einheitlich erteilt werden könne. Zudem müsse erst die entsprechende Kenntnisprüfung vollständig abgelegt werden, die nicht nach Fachbereichen gekürzt bzw. aufgegliedert werden könne. Gegen diese Versagung ging der Physiotherapeut gerichtlich vor.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage abschließend statt. Zwar sei das Berufsbild der Physiotherapeuten nicht darauf ausgelegt, eigenverantwortliche Heilbehandlungen durchzuführen. Das verpflichtende Vorliegen einer ärztlichen Verordnung sowie der Verweis auf eine vollständige Heilpraktikerprüfung widerspreche allerdings der Berufsfreiheit aus Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz, so die Richter. Ob dem Physiotherapeuten eine entsprechende Erlaubnis aber erteilt werden kann, hänge also letztendlich von einer nach dem Heilpraktikerrecht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene Prüfung ab, in der die heilkundliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet einschließlich ausreichend diagnostischer Fähigkeiten sowie notwendiger Berufs- und Gesetzeskunde nachgewiesen werden müssen. Quelle: www.startothek.de |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 06:35 Uhr |