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Neuer Zuschuss für Existenzgründerberatungen (aus Arbeitslosigkeit) |
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Allgemeines
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Mittwoch, den 17. September 2008 um 13:41 Uhr |
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Ab dem 1. Oktober 2008 können Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, einen Zuschuss für ihre Gründerberatung erhalten. Diese sollte innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung in Anspruch genommen werden. Beträgt das vereinbarte Existenzgründungshonorar max. 4.000 Euro, werden 90 % (3.600 Euro) bezuschusst. Allerdings darf das Tageshonorar nicht mehr als 800 Euro betragen. Der Zuschuss kann ab dem 1. Oktober 2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung beantragt werden. Ansprechpartner sind auf der Internetseite der KfW unter Regionalpartner-Suche zu finden. Der für die Existenzgründung ausgewählte Berater muss folgende Voraussetzungen erfüllen: er muss in der KfW-Beraterbörse aufgeführt und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der schriftliche Vertrag zwischen Berater und Gründer muss über den Regionalpartner an die KfW weitergeleitet werden. Nach abschließender Vertragsprüfung entscheidet die KfW über die Freigabe des Zuschusses.
Quelle: www.startothek.de
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Juni 2010 um 06:36 Uhr |