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Ab dem 1. Oktober 2008 können Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, einen Zuschuss für ihre Gründerberatung erhalten. Diese sollte innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung in Anspruch genommen werden.
Beträgt das vereinbarte Existenzgründungshonorar max. 4.000 Euro, werden 90 % (3.600 Euro) bezuschusst. Allerdings darf das Tageshonorar nicht mehr als 800 Euro betragen. Der Zuschuss kann ab dem 1. Oktober 2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung beantragt werden. Ansprechpartner sind auf der Internetseite der KfW unter Regionalpartner-Suche zu finden.
Der für die Existenzgründung ausgewählte Berater muss folgende Voraussetzungen erfüllen: er muss in der KfW-Beraterbörse aufgeführt und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der schriftliche Vertrag zwischen Berater und Gründer muss über den Regionalpartner an die KfW weitergeleitet werden. Nach abschließender Vertragsprüfung entscheidet die KfW über die Freigabe des Zuschusses.

Quelle: www.startothek.de

Start Allgemeines Kopier-Abgaben wird es nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf Drucker nicht geben
Kopier-Abgaben wird es nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf Drucker nicht geben
Allgemeines
Montag, den 17. Dezember 2007 um 19:03 Uhr

Eine pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für hat der Bundesgerichtshof für unrechtmäßig erklärt. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. Die Karlsruher Richter urteilten indes in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP) anderslautend und hat somit verhindert, dass dem Verbraucher mehr in die Tasche gegriffen wird.

Die VG Wort forderte für Drucker gegliedert nach entsprechender Leistung 10 bis 300 Euro...

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 10:19 Uhr